
(lat.) `Im Zweifel (ist) zugunsten des Angeklagten (zu urteilen).†œ Fundamentalprinzip des Strafrechts, wonach straflos ist, wessen Schuld nicht zweifelsfrei feststeht und wer daher möglicherweise unschuldig ist. Der Zweifelssatz gilt für alle Tatsachen, die eine für den Schuldspruch bedeutsame Voraussetzung betreffen.
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